Was sich ändert — und was sich abzeichnet, bevor es gilt. Wir prüfen die amtlichen Quellen alle 14 Tage und schreiben auf, was Unternehmen betrifft, die KI nutzen. Jede Meldung mit Datum und Link zur Primärquelle, damit Sie sie selbst nachprüfen können.
Handlungsbedarf
Deutschland: Die KI-Aufsicht hat jetzt einen Namen
Am 29. Juli 2026 ist in Deutschland das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft getreten. Es ist Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223.
Damit steht fest, wer in Deutschland die KI-Verordnung beaufsichtigt. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 KI-MIG); für Spezialbereiche wie die Finanzaufsicht bleiben Fachbehörden zuständig. Bisher war das nur angekündigt, jetzt ist es geltendes Recht. Bei der Bundesnetzagentur gibt es außerdem eine Beschwerdestelle. In der Praxis beginnen Verfahren üblicherweise mit einer Beschwerde, nicht mit einer Prüfung von Amts wegen.
An Ihren inhaltlichen Pflichten ändert das Gesetz nichts. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten unverändert seit dem 2. August 2026. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme bleiben verschoben, auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028. Neu ist eine Zuständigkeit, keine neue Anforderung an Sie.
Eine Sache sollten Sie prüfen. Mit demselben Gesetz wurde das Hinweisgeberschutzgesetz erweitert: Verstöße gegen die KI-Verordnung sind jetzt ausdrücklich meldefähig. Wenn Sie 50 oder mehr Beschäftigte haben und deshalb eine interne Meldestelle betreiben, muss diese solche Hinweise entgegennehmen und bearbeiten. Ein neues System brauchen Sie dafür nicht. Es genügt, die Fallkategorien Ihrer Meldestelle zu ergänzen und die zuständigen Personen darüber zu informieren. Wenn Sie weniger als 50 Beschäftigte haben, ändert sich für Sie nichts.
Für die Umsetzung von Artikel 50 gibt es seit kurzem bessere Hilfsmittel. Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 ihre endgültigen Leitlinien dazu veröffentlicht, ergänzt um einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte vom 10. Juni 2026. Beides ist rechtlich nicht bindend, aber als Orientierung brauchbar. Der Teil zur maschinenlesbaren Markierung richtet sich an die Anbieter der KI-Werkzeuge, etwa OpenAI oder Google, nicht an Sie als Nutzer. Für Sie bleibt es bei einer verständlichen Kennzeichnung dort, wo sie verlangt ist. Ein amtliches EU-Siegel für KI gibt es weiterhin nicht.
Diese Mitteilung betrifft Deutschland. Für Österreich und die Niederlande ändert sich dadurch nichts. Zur niederländischen Umsetzung informieren wir Sie, sobald sie beschlossen ist.
Gut zu wissen
Was als Nächstes kommt: die Termine bis Ende 2026
Zwei Termine stehen noch in diesem Jahr an. Zum 2. Dezember 2026 greifen neue Verbote, und die Schonfrist für die maschinenlesbare Markierung von Altsystemen endet — diese Pflicht trifft allerdings die Anbieter der KI-Werkzeuge, nicht Sie als Nutzer. Zum 9. Dezember 2026 läuft die Umsetzungsfrist der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ab; Software und KI-Systeme gelten dort ausdrücklich als Produkte. Zu tun ist für Sie im Moment nichts. Wir sagen Bescheid, sobald einer dieser Termine für Ihr Haus konkret wird.
Handlungsbedarf
Seit dem 2. August 2026: Kennzeichnung und Marktaufsicht
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026, und die nationale Marktaufsicht hat ihre Arbeit aufgenommen. In Deutschland ist dafür voraussichtlich die Bundesnetzagentur zuständig. Anders als bei Artikel 4 ist Artikel 50 unmittelbar bußgeldbewehrt: bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Umsatzes, für kleine und mittlere Unternehmen jeweils der niedrigere Wert. Was Sie brauchen, ist eine festgehaltene Regel, wie Ihr Haus KI-Inhalte kennzeichnet, und Mitarbeitende, die sie kennen. Nicht kennzeichnungspflichtig sind übrigens normale Marketingtexte, Angebote und Produktbeschreibungen.
Rechtslage geändert
Beschlossen: Hochrisiko-Pflichten verschoben, Transparenz bleibt
Der Rat hat den Digital Omnibus am 29. Juni 2026 endgültig gebilligt, in Kraft ist er seit Juli 2026. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Systeme auf den 2. Dezember 2027, Systeme in regulierten Produkten auf den 2. August 2028. Nicht verschoben wurden die Transparenzpflichten und der Start der nationalen Marktaufsicht. Für Anwenderunternehmen ist das die wichtigere Hälfte, denn Hochrisiko-Systeme baut kaum jemand selbst.
Gut zu wissen
Vorhaben: Kommission will Fristen verschieben (Digital Omnibus)
Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 vorgeschlagen, Teile der KI-Verordnung zu verschieben. Der Vorschlag trägt den Namen Digital Omnibus. Beschlossen ist damit nichts: Parlament und Rat müssen zustimmen, und Vorschläge ändern sich im Verfahren. Wir nennen es Ihnen trotzdem heute, weil eine mögliche Verschiebung Ihre Planung betrifft. Zu tun ist im Moment nichts.
Gut zu wissen
Artikel 4 gilt: KI-Kompetenz ist Pflicht
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Unternehmen, deren Mitarbeitende KI nutzen, müssen deren KI-Kompetenz fördern. Am gleichen Tag sind die Verbote aus Artikel 5 in Kraft getreten, darunter das Erkennen von Emotionen am Arbeitsplatz. Für Sie heißt das zweierlei: geschulte Mitarbeitende und eine Regelung, die festhält, was erlaubt ist und was nicht.
Wissen ist die eine Hälfte. Der Nachweis ist die andere.
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